Bekleidungsproduktion projektbezogen steuern
Fenalt begleitet jedes Bekleidungsprojekt von der technischen Prüfung bis zur Produktionskoordination. Dafür arbeitet Fenalt je nach Projekt mit Fabriken, Lieferanten, Materialquellen und Produktionspartnern. Fenalt ist kein Fabrikverzeichnis und kein offener Marktplatz. Der konkrete Ablauf hängt vom Produkt, den Materialien, der Menge und den Anforderungen des Käufers ab; Umfang, Verfügbarkeit und Konditionen werden projektbezogen bestätigt.
Mindestmenge je Stil planen
Die angegebene Mindestbestellmenge beträgt 50 Stück je Stil. Klären Sie vor einer Anfrage, wie Farben, Grössen und Varianten gezählt werden und welche Ausführung technisch zu dieser Menge passt. Die Mindestmenge ist weder eine Preiszusage noch eine Bestätigung freier Kapazität.
Muster und PPS-Freigabe als Entscheidungspunkte nutzen
Für die Musterproduktion sind 10–15 Tage vorgesehen; für den Versand kommen 3–5 Tage hinzu. Prüfen und bestätigen Sie Muster, Masse, Materialien, Verarbeitung und offene Abweichungen vor der Serienproduktion. Diese Zeitangaben garantieren keinen Ankunftstermin in der Schweiz.
Serienproduktion und Qualitätsprüfung vereinbaren
Die angegebene Serienzeit beträgt 15–20 Tage ab Freigabe des PPS-Musters bis zur Exportbereitstellung. Als Prüfgrundlage ist AQL 2.5 nach ANSI/ASQ Z1.4, Prüfniveau II, genannt. AQL ist ein Stichprobenverfahren und keine Zusage, dass jedes Stück fehlerfrei ist; Prüfumfang und Annahmekriterien sollten schriftlich festgehalten werden.
Versandbedingungen für den konkreten Auftrag bestätigen
Kleinere Aufträge können je nach Bestellung per Kurier unter DAP-Bedingungen versandt werden; für grössere Seefrachtsendungen kann FOB Chattogram vereinbart werden. Bestätigen Sie Incoterm, benannten Ort oder Hafen, Kostenverteilung, Versicherung und Importzuständigkeiten im konkreten Angebot. Zollabgaben, Gesamtpreis und Ankunftsdatum werden nicht pauschal zugesichert.
Schweizer Zolltarif und Warenursprung prüfen
Tarifnummer und Abgaben hängen unter anderem von der konkreten Ware und ihrem Ursprung ab. Eine Präferenz ist nicht automatisch: Die Ursprungs- und Verfahrensregeln des Abkommens, ein gültiger Nachweis und die Beantragung in der Zollanmeldung sind entscheidend. Prüfen Sie das Produkt in Tares und ziehen Sie bei Bedarf eine Zollfachperson hinzu.
Die Schweiz ist nicht Teil der EU. EU-Vorschriften können für Produkte relevant sein, die zusätzlich in der EU verkauft werden; sie sind nicht automatisch Schweizer Recht.
Produktsicherheit und Kennzeichnung separat verifizieren
Wer Produkte in der Schweiz in Verkehr bringt, muss die für diese Produkte geltenden technischen Regeln beachten; SECO beschreibt die Produktsicherheitsregeln als subsidiär, wenn keine speziellere Vorschrift denselben Zweck abdeckt. Die Schweizer Behördenhinweise zur Selbstkontrolle von Gegenständen und Textilien beziehen sich auf den Kontext gefährlicher Stoffe und Nanomaterialien. Daraus folgt keine allgemeine Aussage zu sämtlichen Bekleidungskennzeichnungen. Prüfen Sie Material-, Sicherheits- und Kennzeichnungspflichten produktbezogen.
Schweizer Käufer-Checkliste
- Produktart, Materialmix, Grössenlauf und technische Spezifikation eindeutig beschreiben.
- 50 Stück je Stil, Variantenaufteilung, Musterumfang und PPS-Freigabe schriftlich bestätigen.
- Prüfplan und Abnahmekriterien einschliesslich AQL 2.5 nach ANSI/ASQ Z1.4 Level II festhalten.
- Versandweg, Incoterm und benannten Ort oder Hafen für den konkreten Auftrag bestätigen.
- Tarifnummer, Ursprung, Ursprungsnachweis und mögliche Präferenz in Tares prüfen.
- Die für das konkrete Produkt geltenden Schweizer Sicherheits- und Kennzeichnungspflichten von einer zuständigen Fachperson verifizieren.