Vom Produktbrief zur Produktionsplanung
Fenalt koordiniert Beschaffung und Bekleidungsproduktion über ein Partnernetzwerk. Je nach Produkt und Auftrag kann der Ablauf Produktbrief, technische Unterlagen, Materialabstimmung, Muster, Freigaben und Produktionsplanung umfassen. Umfang und Zuständigkeiten sind für das konkrete Projekt zu bestätigen.
Mindestmenge und Varianten festlegen
Die angegebene Mindestbestellmenge beträgt 50 Stück je Modell. Klären Sie schriftlich, wie Größen, Farben und Varianten auf die Menge angerechnet werden; die Aufteilung hängt vom Auftrag ab. Die Mindestmenge ist keine Zusage zu Stückpreis oder verfügbarer Kapazität.
Muster und Produktionsfreigabe dokumentieren
Für die Musterproduktion sind 10–15 Tage vorgesehen; hinzu kommen 3–5 Tage Versand. Die Serienproduktion beginnt erst nach Freigabe des PPS-Musters. Musterumfang, Versandweg und tatsächliche Termine sollten vorab bestätigt werden; die Angaben sind kein garantierter Liefertermin.
Serienfertigung und Qualitätskriterien vereinbaren
Die angegebene Serienzeit beträgt 15–20 Tage ab PPS-Freigabe bis zur Exportbereitstellung. Als Prüfgrundlage ist AQL 2.5 nach ANSI/ASQ Z1.4, Prüfniveau II, genannt. Das ist ein Stichprobenverfahren und keine Zusage, dass jedes Kleidungsstück fehlerfrei ist. Legen Sie Prüfumfang, Prüfzeitpunkt und Annahmekriterien für die Bestellung fest.
Versand und Importverantwortung klären
Kleinere Bestellungen können abhängig vom Auftrag per Kurier unter DAP-Bedingungen versandt werden; für größere Seefrachtsendungen kann FOB Chattogram vereinbart werden. Bestätigen Sie Incoterm, benannten Ort oder Hafen, Kostenverteilung, Versicherung und Zollzuständigkeit schriftlich. Es gibt keine pauschale Zusage zu Zollabgaben, Gesamtpreis oder Ankunftszeit.
Zolltarif, Ursprung und EORI prüfen
Der Zollsatz richtet sich nach der konkreten Einreihung, dem Zollwert und dem Ursprung; einen einheitlichen Bekleidungszollsatz für Österreich gibt es nicht. Für Einfuhren aus Drittländern sollte die zuständige Partei die Zollanmeldung und eine gegebenenfalls nötige EORI-Registrierung klären. Versandland und Zollursprung sind nicht dasselbe. Prüfen Sie die Warennummer in den offiziellen EU-Werkzeugen und lassen Sie Präferenzursprung und Nachweise fachlich bewerten.
Zölle, Ursprung und Einfuhranforderungen müssen für die konkrete Ware und Transaktion bestätigt werden.
Textilkennzeichnung und Produktsicherheit prüfen
Die EU-Textilkennzeichnungsverordnung verlangt für die erfassten Textilerzeugnisse grundsätzlich Angaben zur Faserzusammensetzung. Für Verbraucherinformationen ist die Sprache des Landes relevant, in dem das Produkt angeboten wird; in der Lieferkette können Begleitdokumente die Kennzeichnung ergänzen oder unter den geltenden Regeln ersetzen. Ob das konkrete Produkt erfasst ist oder eine Ausnahme gilt, muss anhand der Ware geprüft werden.
Wenn Produkte auf dem EU-Markt bereitgestellt werden, sind die einschlägigen Rollen nach der Produktsicherheitsverordnung für das konkrete Produkt zu klären. Eine Fertigungsprüfung oder ein Zertifikat allein ersetzt keine Prüfung der Pflichten des verantwortlichen Wirtschaftsakteurs.
- EU-Verordnung 1007/2011
- Your Europe: Textilkennzeichnung
- EUR-Lex: Allgemeine Produktsicherheitsverordnung
Checkliste für österreichische Käufer
- Bekleidungsart, Materialmix, Größenlauf und technische Spezifikation festhalten.
- Mindestmenge je Modell, Variantenverteilung und Freigabe des PPS-Musters schriftlich bestätigen.
- Prüfplan und Abnahmekriterien einschließlich AQL 2.5 nach ANSI/ASQ Z1.4 Level II dokumentieren.
- Einführer, Zollanmeldung, EORI-Bedarf, Ursprung und Nachweise für die konkrete Lieferung klären.
- Faserangaben, Kennzeichnungssprache und Pflichten der beteiligten Wirtschaftsakteure für das Produkt prüfen.
- Incoterm, benannten Lieferort oder Hafen, Kostenaufteilung und Versicherung im Angebot bestätigen.