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Schweiz · Materialangaben und Nachweise

Nachhaltige Bekleidungsherstellung für Schweizer Marken

Eine Umwelt- oder Materialaussage sollte das konkrete Kleidungsstück beschreiben und durch passende Unterlagen belegt sein. Fenalt koordiniert technische Entwicklung und Produktion mit projektbezogen ausgewählten Partnern. Material, Nachweise, Muster, Qualität und Importfragen werden für den jeweiligen Auftrag abgestimmt.

Projektanfrage vorbereiten

Aussage und Beleg zusammenführen

Definieren Sie, ob eine Aussage Faseranteil, recycelten Inhalt, Herkunft, Verarbeitung oder ein anderes Merkmal betrifft und ob sie für das ganze Kleidungsstück oder einen Bestandteil gilt.

Ordnen Sie Belege Material, Lieferant, Werk, Zeitraum und Auftrag zu. Prüfen Sie Gültigkeit und Umfang; Zertifikate werden nur bei bestätigter Abdeckung des konkreten Lieferumfangs genannt.

Material und Produktleistung unterscheiden

Fasermischung, Maschen- oder Webkonstruktion, Gewicht, Ausrüstung und Zubehör sollten zum Gebrauch und zur Pflege passen. Griff, Formbeständigkeit, Pilling, Einlaufen und Funktionstests können prüfbare Spezifikationskriterien sein.

Recycelte oder organische Fasern beweisen allein weder längere Haltbarkeit noch eine geringere Gesamtumweltwirkung. Materialverfügbarkeit und Verfahren werden je Auftrag bestätigt.

Projektplanung

Fenalt koordiniert technische Prüfung, Material- und Machbarkeitsabstimmung, Musterfreigabe sowie schriftlich vereinbarte Qualitäts- und Versandabläufe mit projektbezogen ausgewählten Partnern.

Die Standard-Mindestmenge beträgt 50 Stück je Modell, vorbehaltlich Machbarkeit. Musterproduktion: 10–15 Tage, zuzüglich einer separaten Referenz von 3–5 Tagen für den Musterversand. Serienproduktion: 15–20 Tage ab PPS-Freigabe bis Exportdispatch. Das sind keine Ankunftszusagen. AQL 2.5 gilt nur bei schriftlicher Vereinbarung im Qualitätsplan.

  • Produkt, Materialdaten und Belege gemeinsam prüfen.
  • Muster, Masse, Farbe, Etiketten und vereinbarte Tests dokumentieren.
  • Import- und Produktprüfungsrollen vor Versand klären.

Schweiz und EU getrennt prüfen

Schweizer Klima- und Umweltaussagen sind nach Schweizer Regeln zu beurteilen; BAFU- und SECO-Informationen ersetzen keine Prüfung des konkreten Produkts und Wortlauts.

Schweizer Einfuhr, Klassifikation, Ursprung und Produktinformationen müssen zur Ware passen. Tares ist der Schweizer Zolltarif; ein EU-TARIC-Ergebnis ist kein Schweizer Entscheid. EU-Regeln für Produkt, Kennzeichnung und Werbung sind bei EU-Vertrieb separat zu prüfen.

Checkliste vor Freigabe

  • Aussage, Produktumfang und Zielmarkt präzisieren.
  • Belege Material, Lieferant und Auftrag zuordnen.
  • Zertifikat oder Prüfbericht auf Gültigkeit und Umfang prüfen.
  • Schweizer Kennzeichnung, Einfuhr und Werbung fachlich prüfen lassen.
  • EU-Anforderungen bei EU-Vertrieb separat prüfen.